Kosten/Zuschuss - Mag. pth. Sabine Prim BA.pth. Psychotherapie

Mag. pth. Sabine Prim, BA.pth.
Psychotherapeutin
Systemische Familientherapie
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Kosten/Zuschuss
Kosten
Das Honorar für eine Behandlungseinheit setzt sich zusammen aus der individuellen Vorbereitung der Einheit für Ihre Thematik, der eigentlichen Behandlungseinheit und der Nachbereitung.

Das Honorar für 50 Minuten Einzeltherapie beträgt € 112,00 und für eine Doppelstunde (100 Minuten) € 224,00.
Das Honorar für eine Sitzung (100 Minuten) Paartherapie bzw. Familientherapie beträgt € 224,00.

Für das Erstgespräch nehme ich mir gerne etwas länger Zeit - bitte planen Sie 90 Minuten dafür ein. Der übliche Tarif von € 112,00 bleibt unverändert.

Üblicherweise – vor allem, wenn Sie anonym bleiben möchten – wird Barzahlung nach jeder Sitzung vereinbart.

Ich bin Wahlpsychotherapeutin für alle österreichischen Krankenkassen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mein Honorar zunächst selbst bezahlen und danach um Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse ansuchen können. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Kostenzuschuss / Teilrefundierung Ihrer Krankenkasse
Die österreichischen Krankenkassen leisten Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Voraussetzung für die Bewilligung eines Kostenzuschusses durch Ihre Krankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (in den meisten Fällen wird diese Bestätigung beim Hausarzt eingeholt). Diese Untersuchung dient der Abklärung körperlicher Erkrankungen, die möglicherweise die psychische Symptomatik verursachen oder beeinflussen.

Bei der psychotherapeutischen Versorgung durch die Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet; nachfolgend ein Überblick über die Höhe der Zuschüsse bei den diversen Krankenkassen pro Psychotherapie-Einzelsitzung:
Zuschuss
€ 33,70
€ 28,00
€ 46,60
€ 45,00
Kasse
ÖGK
KFA
BVAEB
SVS
Bezeichnung
Österreichische Gesundheitskasse, alle Bundesländer
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien sowie alle Betriebskrankenkassen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Vollfinanzierung der psychotherapeutischen Behandlung
Für Einzeltherapie in meiner Praxis in Mödling besteht die Möglichkeit der vollen Kostenübernahme im Rahmen eines limitierten Kontingents, wenn Sie bei der ÖGK oder bei der BVAEB versichert sind.
Informationen darüber erhalten Sie auch bei der Clearingstelle für Psychotherapie unter der Rufnummer +43 800 202 434.

Vollfinanzierung für Mitarbeiter der Österreichischen Bundesforste AG
Mitarbeiter der Österreichischen Bundesforste AG haben seit 2019 die Möglichkeit, Psychotherapie im Ausmaß von 10 Therapieeinheiten (Einzeltherapie à 50 Minuten) kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Mag. pth. Sabine Prim, BA.pth.
V. 17.04.2024
T: +43 650 453 23 23
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