Sicherheitsinformationen im Falle COVID-19
Um meine Praxis weiterhin für Sie geöffnet halten zu können, ersuche ich um besonders aufmerksame Anwendung der allgemein gültigen COVID-19 Sicherheits- und Hygiene-Regeln:
Bitte kommen Sie nur in die Praxis, wenn Sie sich gesund fühlen. Bei Krankheitsverdacht (besonders bei Husten oder Fieber) kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder rufen Sie die Hotline 1450 an.
- Händehygiene: Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mindestens 30 Sekunden lang waschen
- Distanz halten: mindestens 2 Meter – der vielzitierte "Babyelefant" ist mittlerweile gewachsen
- Händekontakt vermeiden: kein Händeschütteln und/oder Umarmen
- Berührungen vermeiden: Augen, Nase und Mund
- Husten- und Nies-Etikette: Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch bedecken und dieses sofort entsorgen. Ist kein Taschentuch zur Hand, in die Armbeuge niesen oder husten.
Gemäß der Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe (erlassen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – www.sozialministerium.at) stelle ich meinen Klient*innen Desinfektionsmittel zur Verfügung und erlaube den Eintritt in meine Praxis nur mit einem adäquaten Mund-Nasen-Schutz ohne Ventil (FFP2 oder besser). Der Abstand im Behandlungsraum beträgt 2 Meter.
In meiner Mödlinger Praxis in habe ich ein Luftfiltergerät mit einem Partikelfilter der Klasse H13 installiert, der laut Herstellerangabe Viren, Bakterien und andere Luftpartikel bis zu einem Reinheitsgrad von 99,97% filtert.
Gruppentherapie findet weiterhin statt
§ 10 der COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz regelt Veranstaltungen im Allgemeinen. Gruppenpsychotherapie ist davon nicht betroffen, da sie als Krankenbehandlung gilt. Dennoch sind Vorkehrungen gemäß § 2 der Maßnahmenverordnung (Abstands- und Hygieneregeln, siehe oben) zu treffen.
Telemedizin: Ausnahmeregelung für Corona-Zeiten
Psychotherapie über telemedizinische Wege (Videokonferenz, Telefon) ist – bis auf Weiteres – nicht nur erlaubt, sondern explizit als Ersatz für Sitzungen vor Ort empfohlen.